Archive for the ‘Rechtliches’ Category
Frisch erschienen: Der neueste Infofolder aus der Abteilung Arbeit und Technik der GPA-djp zur Verwendung personenbezogener Daten im Betrieb: „Ich seh, ich seh, was du nicht siehst!“
Trifft sich natürlich hervorragend, dass der Daten im Betrieb-Blog da quasi im Titel mit vertreten ist 😉
Ihr gutes Recht Datenermittlung im Arbeitsverhältnis
von Günther Löschnigg
ÖGB-Verlag, Reihe: Arbeit – Recht – Gesellschaft, Band 15
Die Grenzziehung zwischen zulässiger und unzulässiger Datenermittlung ist bei Daten von Arbeitnehmern/innen und Stellenbewerbern/innen besonders schwierig. Datenschutzrecht und Arbeitsrecht überschneiden sich in diesem Rechtsbereich und werfen auf Grund unterschiedlicher Wertungen und Interessenabwägungen eine Fülle von Fragen auf.
Der Autor geht auf die strukturellen Probleme der Datenermittlung im Arbeitsverhältnis ein und bietet allgemeine Lösungsansätze an.
Themen sind insbesondere:
- Offenbarungs- und Beantwortungspflichten von Arbeitnehmern/innen und Stellenbewerbern/innen,
- Fragerechte und Fragepflichten von Arbeitgebern/innen,
- Grenzen zulässiger Datenermittlung im Datenschutzrecht und im Arbeitsrecht,
- Mitwirkungsrechte des Betriebsrates bei Personaldatensystemen sowie die
- Ermittlung und Verwendung von Arbeitnehmerdaten durch den Betriebsrat.
Das Buch, 312 Seiten um € 23,80, ist hier bestellbar – Eine Empfehlung!
Besondere Datenschutznormen für ArbeitnehmerInnen dringend erforderlich:
„In jüngster Zeit häufen sich Verletzungen des Datenschutzes in Betrieben. Das macht die gesetzliche Verankerung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten auch in Österreich absolut notwendig. Nur so ist es möglich, dass die durch die technische Entwicklung immer vielfältiger werdenden Möglichkeiten der Überwachung von ArbeitnehmerInnen auf der betrieblichen Ebene ein effektives Gegengewicht gegenüber gestellt wird„,
so der Vorsitzende der GPA-djp Wolfgang Katzian.
Rechtliche Stellung Datenschutzbeauftragter
Unternehmen, die personenbezogene Daten von ArbeitnehmerInnen erheben, verarbeiten und nutzen, sollen ab einer bestimmten Anzahl von Beschäftigten verpflichtend einen Datenschutzbeauftragten installieren müssen.
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Datenschutz-Novelle sieht nun doch keine betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor
Posted 11. Juni 2009
on:Die österreichische Bundesregierung unternimmt einen zweiten Anlauf für Änderungen des Datenschutzgesetzes. Bis 17. Juni kann jeder zu dem Entwurf Stellung nehmen. Vergangenes Jahr hatte ein erster Entwurf viel Kritik ausgelöst und war, auch durch Neuwahlen bedingt, nie beschlossen worden.
… berichtet u.a. heise online anlässlich dessen, dass das Bundeskanzleramt Ende Mai eine neue Version zur Änderung des Datenschutzgesetzes als Ministerialentwurf zur Begutachtung verschickt hat.
Gegenüber dem Entwurf von 2008 gibt es einige Verbesserungen, einige Vorschläge der ARGE DATEN wurden berücksichtigt. Der Entwurf enthält aber auch einen massiven Rückschritt. Der ursprünglich geplante betriebliche Datenschutzbeauftragte soll gestrichen werden.
Dazu erklärt die ARGE DATEN:
Deutsche Bahn-Führung will nun Kritiker einschüchtern und Berichterstattung unterdrücken
Posted 3. Februar 2009
on:Nicht genug, dass die Unternehmensleitung offensichtlich 70% der eigenen Belegschaft verborgener und wohl sehr wahrscheinlich illegaler Weise bespitzelt, nein, man versucht auch die Aufklärung zu behindern, die Aufklärer zu diffamieren und die Berichterstattung zu behindern!
Mit einer Klagsdrohung soll verhindert werden, dass ein Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit im WWW Online einseh- und d/l-bar ist.
(Hier die Seite des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit)
Tja, mit Datenschutz und Informationsfreiheit haben viele Unternehmen keine Freude. Quasi nach dem Motto:
Nur wenn sie ihre Daten schützen können, können sie ihre Datenschutzvergehen im Verborgenen halten.
Nachtrag:
Auch die futurezone berichtet schon von der Abmahnung und Klagsdrohung der Deutschen Bahn gegenüber dem Netzpolitik-Blog.
In der futurezone ist eine erste Analyse des Regierungsprogramms der neuen Koalitionsregierung in Hinblick auf IT, eGoverment und den DatenSammelWahn erschienen.
Unter anderem heißt es im Punkt ‚Ausbau des elektronischen Gesundheitssystems‘:
Wie bereits vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger angekündigt, sollen die Systeme rund um die E-Card in naher Zukunft massiv ausgebaut werden und genießen „hohe gesundheitspolitische Priorität“. [..]
Was die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) angeht, so hält sich die Koalition bedeckt und verweist lediglich darauf, dass dort der Datenschutz „streng“ eingehalten werden solle.
Der ganze Artikel ist hier zu finden.
Bis Ende 2007 fragten Österreichs Sicherheitsbehörden Internet-Provider in tausenden Fällen nach den Nutzern von IP-Adressen. Zu Unrecht, wie ein Jurist des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts meint.
… berichtet Die Presse anlässlich des Erscheinens einer juristische Studie in Buchform. Es handelt sich um das Jahrbuch 2008 zu «Datenschutzrecht und E-Government.»
Die Kernaussage der Untersuchung lautet:
Die österreichische Polizei hat in den Jahren 1999 bis einschließlich 2007 Internet-Provider illegal dazu gedrängt, bekannt zu geben, welche Personen (Name, Anschrift, etc.) hinter bestimmten Internet-Kennungen von Usern (sogenannte IP-Adressen) stecken. Und das in tausenden Fällen.
unbedingt lesen:
der Presse-Artikel (längerer Artikel)
und ein bißchen was bringt auch derstandard.at.